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LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 4414/14 ER-B) | Datum: 18.05.2015
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 25.09.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Antragstellerin [...]