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VG Stuttgart (5 K 3762/15) | Datum: 13.11.2015
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers [...]