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LG Tübingen (5 O 155/14) | Datum: 27.10.2015
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.056,55 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 14.12.2012 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten [...]