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OVG Nordrhein-Westfalen (11 A 27/14) | Datum: 30.09.2015
Das angefochtene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt, den die Klägerin jährlich auf Schloss M. durchführt, nicht nach § 29 Abs. 2 StVO erlaubnispflichtig ist. Die Beklagte trägt die [...]