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BGH (IX ZB 69/12) | Datum: 11.12.2014
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2012 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 26.745,41 € [...]