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LSG Baden-Württemberg (L 8 SB 2723/13) | Datum: 24.01.2014
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten ist streitig, [...]