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BGH (IX ZB 69/12) | Datum: 11.12.2014
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2012 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 26.745,41 € [...]
BGH (IX ZB 34/14) | Datum: 18.12.2014
Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19. Februar 2014 aufgehoben. Die Sache wird [...]