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OLG Rostock (21 Ss OWi 208/14 [Z]) | Datum: 16.12.2014
1. Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 11.09.2014 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. [...]