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LG München I (19 O 1258/12) | Datum: 25.03.2013
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin ein über den bezahlten Betrag von 200 Euro hinausgehendes Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit [...]