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OVG Nordrhein-Westfalen (4 A 119/07) | Datum: 31.08.2012
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens I. Instanz tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. [...]