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OLG Stuttgart (4 Ss 261/11) | Datum: 04.07.2011
Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 17. Januar 2011 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines [...]