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OVG Sachsen-Anhalt (3 M 491/10) | Datum: 19.08.2011
I) Die einem Schreibfehler ähnliche, offenkundig unrichtige Bezeichnung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin in dem Beschluss des Senats vom 23. Dezember 2010 ist gemäß §§ 121 , 118 Abs. 1 VwGO zu [...]