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VG Stuttgart (8 K 3031/11) | Datum: 19.10.2011
Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin 312,45 EUR an Beihilfe zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 15.06.2011 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 21.07.2011 werden [...]