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BGH (4 StR 611/10) | Datum: 18.01.2011
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 27. August 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler [...]