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OLG Stuttgart (4 Ss 62/10) | Datum: 12.04.2010
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 07. Oktober 2009 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Die [...]