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VG Freiburg (4 K 1600/10) | Datum: 22.09.2010
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines [...]