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LG Magdeburg (5 O 415/08) | Datum: 19.05.2010
1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.184,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2008 und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 703,80 € [...]