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OLG Köln (83 Ss-Owi 63/09) | Datum: 12.08.2009
I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG ). III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene. I. [...]