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OLG Köln (82 Ss-OWi 93/09) | Datum: 22.10.2009
I. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. II. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. I. Gegen den [...]