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VG Karlsruhe (9 K 3952/08) | Datum: 20.01.2009
1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Der Antrag, mit dem der Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung nach § [...]