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LG Dortmund (21 O 473/03) | Datum: 06.02.2009
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.020 Euro (in Worten: achtzehntausendzwanzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2004 zu zahlen. Es wird festgestellt, [...]