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LG Duisburg (5 S 140/08) | Datum: 23.04.2009
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr teilweise abgeändert und die Beklagte zu 2. verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR zu zahlen. Die [...]