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BGH (4 StR 396/08) | Datum: 20.01.2009
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Februar 2008 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]