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AG Nürnberg (13 C 8696/08) | Datum: 07.04.2009
I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 618,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 22.11.2008 zu bezahlen. II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet [...]