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AG Mayen (2 C 1237/06) | Datum: 18.03.2009
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2006 zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. [...]