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LG Itzehoe (2 Qs 60/08) | Datum: 03.04.2008
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen. Die gemäß § 304 StPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat zu Recht dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig [...]