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LG München II (12 O 140/07) | Datum: 26.06.2008
I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von Euro 2.500 sowie Schadensersatz von Euro 422,43 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von Euro 378,51 zu bezahlen nebst [...]