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LG Essen (23 Qs 143/08) | Datum: 04.11.2008
Beschluss Die Anträge, die Entnahme der Blutprobe für rechtswidrig zu erklären und die Blutprobe zu vernichten, werden zurückgewiesen. Der Antrag, die Blutentnahme für rechtswidrig zu erklären, ist unzulässig. [...]