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LG Traunstein (7 O 2602/06) | Datum: 20.10.2008
1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu bezahlen. 2. Die Beklagte [...]