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AG Rinteln (2 C 213/07 (I)) | Datum: 21.08.2008
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem [...]