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VGH Hessen (6 B 1629/08) | Datum: 31.07.2008
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 31. Juli 2008 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums [...]