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LG Mühlhausen (3 O 1170/06) | Datum: 30.10.2007
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2007 zu zahlen. 2. Die [...]