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LG Lüneburg (5 O 294/07) | Datum: 28.12.2007
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu zahlen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %, der Kläger zu [...]