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LG Schweinfurt (23 O 825/05) | Datum: 01.06.2007
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 63.864,50 Euro zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2004. 2. Die Beklagte wird [...]