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BGH (VI ZB 22/07) | Datum: 25.09.2007
I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Mietwagenkosten in Höhe von 1.031,98 EUR nebst Zinsen in Anspruch. Daneben begehrt er Ersatz des auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbaren Teiles der vorprozessualen [...]