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OLG Köln (83 Ss-OWi 40/07) | Datum: 08.06.2007
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 Abs. 2 , 49 StVO zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt. Die Gründe der Entscheidung lauten wie folgt: 'Der Betroffene ist [...]