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SchlHOLG (7 U 64/06) | Datum: 24.05.2007
Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen. Der Senat hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen S. und I., zudem wurde die Klägerin persönlich gemäß § 141 ZPO angehört. Wegen [...]