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OLG Celle (322 Ss 46/07 (Owiz)) | Datum: 13.03.2007
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (§ 23 Abs. 1 StVO ) zu einer Geldbuße von 57,50 EUR verurteilt. Nach den Feststellungen befuhr der [...]