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OLG Dresden (8 U 1462/06) | Datum: 04.10.2006
I. In dem Umfang, in dem nach wirksamer, wenngleich erst im Berufungsverfahren erklärter Teilklagerücknahme (373,65 EUR Überführungskosten, die schon vor Einreichung der Klage bezahlt waren; bei lebensnaher Auslegung [...]