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AG Hamburg-St. Georg (912 C 278/06) | Datum: 19.12.2006
Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten keinen weitergehenden Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten anwaltlichen Gebühren aus Anlass eines Rotlichtverstoßes des [...]