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AG Gotha (2 C 184/06) | Datum: 19.07.2006
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen. Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagten ein weiterer Schadensersatzanspruch über die erstatteten 164,51 Euro hinaus (25 % [...]