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KG (12 U 126/05) | Datum: 13.04.2006
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat folgt den im Wesentlichen zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch die Berufungsbegründung, die sich überwiegend in der Wiederholung der [...]