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OVG Hamburg (3 Bf 120/04) | Datum: 03.01.2006
Der Antrag ist zulässig, aber nicht begründet. 1) Aus den im Zulassungsantrag dargelegten Gründen (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 [...]