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FG Hessen (5 K 3144/03) | Datum: 01.06.2005
Die Klägerin ist Halterin von 4 Kraftfahrzeugen vom Typ VW Golf (I und II), VW Bus sowie Renault Twingo. Sie bewohnt eine Wohnung im elterlichen Zweifamilienhaus in X. Die verheiratete Klägerin, deren Ehemann bei der [...]