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FG München (4 K 1778/05) | Datum: 24.08.2005
Streitig ist, ob das Halten eines Kraftfahrzeugs gemäß § 3 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG ) von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen ist. I. Der Kläger ist seit dem 22. Juni 1993 Halter des Fahrzeugs mit [...]