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LG München II (8 S 2670/04) | Datum: 29.07.2004
I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen. Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen haben sich im Berufungsverfahren nicht ergeben. II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. [...]