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BayObLG (3Z BR 29/04) | Datum: 23.06.2004
I. Die am 8.2.2003 verstorbene Erblasserin hatte testamentarisch verfügt, dass ihr Hausanwesen, das den wesentlichen Teil ihres Vermögens ausmachte, nach ihrem Tod in das Eigentum ihrer Großnichte, der Beteiligten zu [...]