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LG Neuruppin (4 S 291/03) | Datum: 04.03.2004
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen. Im Übrigen wird von der Abfassung des Tatbestandes gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung ist [...]