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OLG Hamburg (14 U 35/04) | Datum: 11.06.2004
Der Beschluss beruht auf § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO . Der Senat ist davon überzeugt, dass 1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, 2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und 3. die Fortbildung des [...]