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KG (12 U 207/01) | Datum: 16.01.2003
Die gemäß §§ 511 , 511a ZPO statthafte Berufung wahrt die gesetzlichen Formen und Fristen der §§ 516 , 518 und 519 ZPO . Sie ist zulässig, hat aber in der Sache aus den im Wesentlichen zutreffenden Gründen der [...]